Africa Marcont Tissus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Auftragserteilung Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen an. Der Auftrag ist für Africa Marcont Tissus erst verbindlich, wenn seine Annahme schriftlich bestätigt worden ist. Eine schriftliche Bestätigung von Africa Marcont Tissus kann auch im Rahmen der Lieferung in Form eines Lieferscheines oder Rechnung erfolgen. Von diesen Leistungs- und Lieferbedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von African Marcont Tissus schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden wurden bei der Auftragserteilung nicht getroffen. Entstehen nach Abschluss des Kaufvertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, so sind wir berechtigt, die Lieferung/Dienstleistung bis zur Sicherstellung unserer Ansprüche zurückzustellen. Außerdem sind wir berechtigt, die Sicherheitsleistung für unsere Ansprüche innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, unter Geltendmachung unserer Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Abweichende Leistungs- und Lieferbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie vom African Marcont Tissus schriftlich anerkannt sind.

§ 2. Preisstellung Für den Bereich von Africa Marcont Tissus gelten unsere Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer mit allen darin enthaltenen Zusatzbedingungen als verbindlich. Wir behalten uns vor, im Falle von Materialpreis- oder Lohnänderungen sowie sonstiger Kostenerhöhungen, angemessene Preisberichtigungen vorzunehmen.

§ 3. Zahlung Für Leistungen die aus Africa Marcont Tissus hervorgehen beträgt das Zahlungsziel für Großhandelskunden 7 Tage netto plus der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Frachtkosten. Für den Bereich des Einzelhandels ist die Zahlung sofort fällig und wird als Bruttobetrag einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei unbarer Zahlungsweise gilt die Zahlung als geleistet, wenn sie unserem Konto endgültig gutgeschrieben wurde. Bei Zielüberschreitung sind Zinsen in Höhe des jeweiligen Banksatzes unserer Hausbank für Überziehungskredite zu zahlen (einschließlich Kredit- und Überziehungsprovision), und zwar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Tatsachen bekannt werden, die nach pflichtgemäßem, kaufmännischem Ermessen eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Wird die Annahme einer Leistung unberechtigt verweigert, so ist die Bewilligung des Zahlungsziels hinfällig und der vereinbarte Preis sofort fällig. Gleichzeitig wird der gesamte Schuldsaldo des Bestellers, auch aus anderen Geschäften, sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir bei Nichtannahme von Waren, welche im Zusammenhang unserer Leistungserbringung stehen, ohne unser Verschulden berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche darüber hinaus sind damit nicht ausgeschlossen. Zahlung durch Wechsel ist vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Vereinbarungen ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Annahme von Akzepten gilt nur solange als Kaufpreisstundung, wie in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers keine nachteiligen Änderungen eintreten oder bekannt werden. Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen, Skonti können daher nicht abgezogen werden. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Kunden auf jeden Fall sofort nach Aufgabe zu bezahlen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nicht Erfüllungsstatt, sondern nur Erfüllungshalber. Dienstleistungen und Lieferungen welche im Ausland geleistet werden, erfolgen vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarungen nur gegen unwiderrufliches, mehrmals übertragbares und teilbares, bei einer von uns zu benennenden Bank zu erstellendes, bestätigtes und für uns spesenfreies Dokumentenakkreditiv. § 4. Lieferungen Die angegebenen Lieferzeiten der Leistungserbringung sind vorerst unverbindlich. Die Laufzeit der von uns genannten Lieferzeiten beginnt nach Klärung aller für die Auftragsausführung maßgebenden Einzelheiten gemäß unserer Auftragsbestätigung. Die Ware welche im Zusammenhang der Leistungserbringung steht, gilt in jedem Falle als ab Lager geliefert und reist auf Gefahr des Käufers, selbst dann, wenn etwa der Preis frei Bestimmungsort festgesetzt wurde. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers. Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat der Leistungserbringer in keinem Fall einzustehen. Ware, die aus der Tätigkeit einer Dienstleistung hervorgeht und in unserem Haus ausgeführt wird, reist auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 5. Verpackung / Porto Verpackung und Porto von Sachleistungen, welche im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, wird zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Versicherungspauschale in Höhe von 1,2% berechnet, wenn nicht anders vereinbart.

§ 6. Lieferverzug Ansprüche auf Schadenersatz infolge verzögerter Lieferung bzw. Leistungserbringung sind ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen usw. bei uns oder unseren Unterlieferanten sind wir ohne Haftung für etwaige Schäden berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn nicht angemessene Nachfristen gewährt werden.

§ 7. Beanstandungen Beanstandungen haben sofort bei Eingang der Ware bzw. Leistungserbringung, spätestens 5 Tage nach Empfang derselben zu erfolgen. Etwaige Beanstandungen wegen mangelhafter Beschaffenheit der Ware berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu fordern, sondern er kann nur Ersatz des Minderwertes beanspruchen.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die African Marcont Tissus aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gilt folgender Eigentumsvorbehalt: a) Die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung bleibt im Eigentum von African Marcont Tissus. Der Kunde verwahrt das Eigentum des Leistungserbringers unentgeltlich. Leistung, an der dem Leistungserbringer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. b) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an African Marcont Tissus ab. c) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von African Marcont Tissus hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden tragen der Kunde. d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden -insbesondere Zahlungsverzug- ist African Marcont Tissus berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Forderung der Vorbehaltsware durch African Marcont Tissus liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9. Geheimhaltung Für alle Entwürfe, Designs und anderen Unterlagen sowie Mustern, soweit sie zu diesem Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht frei verfügbar sind, behalten wir uns das Eigentums- bzw. Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Muster und anderen Unterlagen sind auf unser Verlangen, oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückgegeben. Unsere Abbildungen und Designs sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten.

§ 10. Gewährleistung Wir übernehmen für die Güte unserer Leistung sowie die als fabrikneu gelieferten Erzeugnisse, welche im Rahmen unserer Leistungserbringung stehen, insoweit eine Gewähr, dass wir innerhalb von einem Jahr ab Lieferdatum für berechtigte Beanstandungen durch Instandsetzung oder Ersatzleistung nach unserer Wahl aufkommen. Dabei muss es sich um nachweisbare Material- oder Herstellungsfehler handeln, welche die einwandfreie Funktion unserer Ware erheblich beeinträchtigen und vor dem Gefahrenübergang entstanden sind. Der Rückversand beanstandeter Waren ist vor Durchführung mit uns zu vereinbaren. Vorher sind uns einige Muster mit genauen Angaben über die Beanstandungen zur Überprüfung einzusenden. Etwaige Ansprüche sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers in schriftlicher Form geltend zu machen, wobei die Beanstandung exakt spezifiziert sein muss. Allgemeine Angaben, wie z.B. "defekt", "schlechte Leistung", genügt nicht. Jeglicher Anspruch entfällt bei gewaltsamer Beschädigung, unsachgemäßer Behandlung und Lagerung. Unsere Mängelbeseitigung entfällt ferner, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung Maßnahmen zur Beseitigung der Beanstandungen vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Verunreinigung außerhalb der von uns gelieferten Produkte verursacht wurden. Die Pflicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung entfällt, solange der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt. Jede Mängelleistung und Produkthaftung ist ausgeschlossen bei: -nachträgliche Veränderungen an unseren Erzeugnissen, auch dann, wenn solche Veränderungen nicht Ursache für einen evtl. aufgetretenen Schaden sind. -Verwendung unserer Erzeugnisse für einem nicht seinem ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck, auch dann, wenn unser Produkt für diesen Verwendungszweck geeignet ist.

Vorstehende Angaben gelten nur für den Bereich des Großhandels und nicht für Endverbraucher. Die Gewährleistung (§10) und Rücknahme gelieferter Waren (§11) werden für den Endverbraucher ausschließlich über die Widerrufs- und Rückgabebelehrung der African Marcont Tissus geregelt.

§ 11. Rücknahme gelieferter Waren im Zusammenhang der Leistungserbringung

Aus unseren Lieferungen können wir nur ungebrauchte, neue Waren in einwandfreier kompletter Ausführung in Ausnahmefällen zur Gutschrift zurücknehmen, soweit eine Wiederverwendungsmöglichkeit gegeben ist. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so behalten wir uns bei nachträglich festgestellten Mängeln die unfreie Rücksendung oder die Belastung der Kosten für die Mängelbehebung vor. Die Rücksendung von gelieferten Waren kann nur nach unserer vorherigen Einwilligung erfolgen. Die Rücklieferung hat fracht- und verpackungsfrei an unser Haus zu erfolgen. Evtl. von uns verauslagte Kosten oder Gebühren werden von uns belastet oder wahlweise vom Gutschriftbetrag abgesetzt.

§ 12. Haftung Wir haften für unser eigenes Verschulden, für Verschulden unserer Mitarbeiter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund; insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Produkthaftung, etc., stets nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) sowie einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG).

§ 13. Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung, Dienstleistung und Zahlung ist Sitz des Leistungserbringers. Es gilt das bundesdeutsche Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 14. Salvatorische Klausel Sollte eine der oben genannten Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird sie durch eine ihrem Sinn am nächsten stehende, wirksame Bestimmung ersetzt. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestandteilen des Vertrages hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen des Gesetzgebers bzw. die einschlägige Rechtssprechung. Mit jeder neuen Beauftragung gelten unsere vorstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Deutsche Sprache ist bindend.

Africa Marcont Tissus / Mai 2018

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